Verwaltung von WEG-Anlagen

Die WEG- und Sondereigentumsverwaltung sind spezialisierte Dienstleistungen gemäß § 675 BGB, die sich in ihrem Fokus und ihren rechtlichen Grundlagen unterscheiden. Während die WEG-Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft betreut, konzentriert sich die Sondereigentumsverwaltung auf die individuelle Verwaltung von Eigentumswohnungen, einschließlich Vermietung und Mietmanagement.

Rechtlich basiert die WEG-Verwaltung auf dem Wohnungseigentumsgesetz, das die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums regelt, mit Aufgaben, die aus dem Gesetz, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag resultieren. Für die Sondereigentumsverwaltung ist hauptsächlich der Verwaltervertrag maßgeblich, da das Wohnungseigentumsgesetz hier nicht anwendbar ist.

Die Bestellung eines WEG-Verwalters erfordert einen mehrheitlichen Beschluss der Eigentümerversammlung, während für die Sondereigentumsverwaltung ein Verwaltervertrag zwischen Eigentümer und Verwalter ausreichend ist. Die WEG-Verwaltung zielt auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ab, die Sondereigentumsverwaltung auf die direkte Betreuung der Eigentumswohnung im Interesse des Eigentümers.

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